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2. Mose 22:14

[22:13] Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

Luther Bibel (Deutsch)

In Der King James Version

And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.

Im Zusammenhang

13[22:12] Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

15[22:14] Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Lies ganz 2. Mose 22

Querverweise

Exodus 22:11[22:10] so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

Deuteronomy 15:2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

Nehemiah 5:4Etliche aber sprachen: Wir habe Geld entlehnt zum Schoß für den König auf unsre Äcker und Weinberge;

Matthew 5:42Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will.

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